Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Inspektionsdienstleistungen der DMO-inspect AG (nachfolgend «Inspektionsstelle») gegenüber ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil aller Angebote und Verträge.

2 Vertragsabschluss: Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag mit der DMO-inspect AG entsteht durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beauftragung. Ohne Angebot gilt die Terminbestätigung als Auftragsbestätigung als Vertragsabschluss, sofern innerhalb von 24 Stunden kein Widerspruch erfolgt. Bei Rücktritt werden 50 % der Grundpauschale für den administrativen Aufwand berechnet. Nebenabreden und Änderungen müssen schriftlich erfolgen.

3 Leistungsgegenstand

Die DMO-inspect AG ist ein unabhängiges, fachlich qualifiziertes Unternehmen, das sich auf die Kontrolle elektrischer Installationen, die Beglaubigung von Photovoltaikanlagen, Blitzschutzkontrollen, die Erstellung von Expertisen sowie die Durchführung von Schulungen spezialisiert hat. Unser Auftrag besteht darin, durch objektive und zuverlässige Inspektionen die Sicherheit elektrischer Anlagen nach den geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und damit den Schutz von Menschen, Sachwerten und Umwelt zu fördern. Als vertrauenswürdiger Partner stehen wir Betreibern, Installateuren, Energieversorgern und Behörden mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich jeweils nach dem individuellen Auftrag und wird im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Inspektion dient der sachverständigen Beurteilung, nicht der Garantie oder Zertifizierung.

4 Grundlagen der Leistungserbringung

Die Inspektionsstelle arbeitet:

  • unabhängig und unparteiisch
  • nach anerkannten Normen und Verfahren
  • gemäss dokumentierten Inspektionsprozessen

5 Vertragsbestandteile

Es gilt folgende Rangordnung:

  1. Individueller Vertrag / Auftrag
  2. Angebot / Offerte
  3. Diese AGB
  4. Schweizerisches Obligationenrecht

6 Leistungen und Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen ausschliesslich:

  • im Angebot definierte Inspektionsumfänge
  • festgelegte Prüfmethoden

Nicht Bestandteil der Leistung:

  • Planung oder Ausführung von Massnahmen
  • Beratung

7 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • alle relevanten Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen
  • Zugang zu Anlagen, Dokumenten und Personen zu gewähren
  • Änderungen unverzüglich mitzuteilen

Fehlende oder falsche Angaben können die Aussagekraft der Inspektion beeinflussen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlender Mitwirkung resultieren, können gesondert verrechnet werden.

8 Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Die Inspektionsstelle garantiert:

  • objektive Durchführung aller Inspektionen
  • Identifikation und Minimierung von Interessenkonflikten
  • keine Beeinflussung durch wirtschaftliche Interessen

9 Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Inspektion erhaltenen Informationen werden:

  • vertraulich behandelt
  • nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt

10 Einsatz von Unterauftragnehmern

Die Inspektionsstelle kann qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen. Dabei gilt:

  • Verantwortung bleibt vollständig bei der Inspektionsstelle
  • nur kompetente und geeignete Partner werden beauftragt
  • Im akkreditierten Inspektionsbereich werden keine Unterauftragnehmer eingesetzt

11 Inspektionsberichte

Die Ergebnisse werden in Form von:

  • Inspektionsberichten oder
  • Inspektionsbescheinigungen

bereitgestellt. Diese:

  • beziehen sich ausschliesslich auf den inspizierten Gegenstand zum Zeitpunkt der Inspektion
  • dürfen nicht auszugsweise ohne Zustimmung verwendet werden

12 Haftung

Die Inspektionsstelle haftet:

  • im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • nur für nachweislich grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten

Die Haftung ist begrenzt auf:

  • den konkret entstandenen Schaden
  • maximal die vereinbarte Deckungssumme der Haftpflichtversicherung

Mängelrügen sind innert fünf Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

13 Haftungsausschluss

Die Inspektionsstelle haftet nicht für:

  • indirekte Schäden oder Folgeschäden
  • falsche oder unvollständige Informationen des Kunden
  • Veränderungen nach der Inspektion
  • Für Schäden an Geräten oder Anlagen, die infolge eines Stromunterbruchs oder infolge fachgerechter Messungen und Prüfungen entstehen, übernimmt DMO-inspect AG keine Haftung.

14 Versicherung

Die Inspektionsstelle verfügt über:

  • eine angemessene Haftpflichtversicherung zur Deckung von Risiken aus Inspektionstätigkeiten

15 Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäss:

  • Angebot / Vertrag
  • vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich DMO-inspect AG vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.

16 Änderungen und Abbruch

Bei:

  • Änderungen des Auftragsumfangs
  • technischen oder sicherheitstechnischen Gründen

kann die Inspektion angepasst oder abgebrochen werden.

17 Beschwerden und Einsprüche

Der Kunde hat das Recht auf:

  • Einreichung von Beschwerden
  • Einspruch gegen Entscheidungen

Die Inspektionsstelle unterhält hierzu ein dokumentiertes Verfahren.

18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden:

  • gemäss geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet
  • nur zweckgebunden verwendet

19 Gerichtsstand und Recht

  • Es gilt Schweizer Recht
  • Gerichtsstand ist der Sitz der Inspektionsstelle

20 Schlussbestimmungen: Salvatorische Klausel, Änderungen der AGB

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern kein Widerspruch innert 30 Tagen erfolgt.